Die allgemeinen Aufstiegszeiten sind täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Innerhalb dieses Zeitrahmens gelten folgende Einschränkungen:
Motorflugbetrieb
Montag bis Samstag 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Mittagsruhe an Sonn- und Feiertagen 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Elektro- und Segelflug
ist ohne Ruhezeiten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.
Das Kölner Verwaltungsgericht hat im Dezember das Flugverbot an stillen Feiertage aufgehoben. Dieses Urteil kann von Euch unter dem Aktenzeichen 4K1734/08 nachgelesen werden.
Das bedeutet das wir ab sofort auch an stillen Feiertagen fliegen dürfen.
Für die Sammelstandortschießanlage gilt ein striktes Überflugverbot zu folgenden Zeiten:
Während den allgemeinen Schießzeiten (in der Regel):
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitag 07:00 Uhr bis 16:15 Uhr
Bei zusätzlich angesetzten Schießzeiten
Nachtschießen von 17:00 uhr bis 22:00 Uhr
Schießen an Samstagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Es besteht die Möglichkeit in belegungsfreien Zeiten (montags bis freitags) die Sammelstandortschießanlage zu überfliegen. Hierzu ist jedoch eine Absprache mit dem Personal der SaStoSchAnl 314/2 (Tel.: 02451/992-490) zwingend erforderlich.